
Einsatzgebiet: Wandsägen können aus technischen Gründen nur bis max. Ø 2,5m (Schnitttiefe von 1,17m) eingesetzt werden. Seilsägen haben keine Einschränkung in der Schnitttiefe.
• Schienengeführte Seilsäge, max. 35 kW
• Zirkelsäge bis max. Ø 9000 mm und max. 35 kW
• Kleinspeicher-Seilsäge, Seilspeicher 10,5 m und max. 35 kW
• Schienengeführte Seilsäge, max. 35 kW
• Zirkelsäge bis max. Ø 9000 mm und max. 35 kW
• Kleinspeicher-Seilsäge, Seilspeicher 10,5 m und max. 35 kW
Entfernen von alten Fundamenten.
Herstellen einer 2,00 x 2,00m Öffnung in einem 3,00m starken Bahnbogen.
Schneiden von Unterzügen.
Seilsägearbeiten für die Kanalisation.
Trennen von Fundamenten mittels Tauchrollen.
Herstellen einer kreisrunden Öffnung mittels Zirkelsäge.
Entfernen von Unterzügen mittels Seilsäge.
Trennung von Kanalrohr.
Schneiden von Betonstützen und Unterzügen.








